Wertgutachten

Mit dem Wertgutachten werden:

  • Marktwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederherstellungswert
  • Ermittlung der Zustandsnote

ermittelt. Diese Werte sind wichtig und hilfreich bei der Versicherungseinstufung bei Ihrer Kfz-Versicherung sowie beim Kauf oder Verkauf eines Wagens.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Gutachten: Kurzgutachten und ausführliches Gutachten.

  • Bei einem Kurzgutachten reicht eine einfache Einschätzung des Gutachters über den Allgemeinzustand das Oldtimers. Hier wird anhand der bekannten Eckdaten der grobe Wert des Fahrzeugs eingeschätzt und zertifiziert. Ein solches Kurzgutachten für Oldtimer bieten wir zu einem Preis ab 99,00 € an.
    • Ein Kurzgutachten kann bundesweit Online erstellt werden. Füllen Sie dazu einfach nachstehendes Kontaktformular aus. Im Anschluss erhalten Sie einen Link zu einem Online-Formular mit dem Sie uns bequem alle erforderlichen Daten und notwendiges Bildmaterial bereitstellen. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht notwendig. Das Gutachten erhalten Sie dann in der Regel innerhalb 3-5 Werktagen.
  • Ein ausführlichere Gutachten basiert auf einer gründlichen und ausführlichen Besichtigung und Dokumentation des Gesamtzustands des Fahrzeugs von innen und außen mit einer detaillierteren Einordnung des Oldtimers in eine der fünf Zustandsklassen, basierend auf Classic Data. Je nach Art des Fahrzeugs erstellen wir Ihnen ein ausführliches Gutachten bereits ab 269,00 €.
    • Ein ausführliches Wertgutachten ist umfangreich. Es bedarf einer gründlichen und ausführlichen Besichtigung des Fahrzeugs. Bei einem Besichtigungstermin, der bei Ihnen vor Ort stattfinden kann machen wir uns ein Bild vom Gesamtzustand und dokumentieren alle Details gründlich und penibel. Dabei werden auch Bilder vom Fahrzeug gemacht und wir möchten alle vorliegenden Dokumente wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Serviceheft, Bordmappe und evtl. vorhandene Rechnungen einsehen. Füllen Sie dazu einfach nachstehendes Kontaktformular aus. Im Anschluss melden wir uns zur Terminabstimmung und zur Besichtigung Ihres Oldtimers oder Youngtimers. Anschließend werden wir im Büro ein detailliertes Wertgutachten, basierend auf den Zustandsnoten von Classic Data erstellen. Sie erhalten dann Ihr Oldtimer-Wertgutachten in der Regel innerhalb 3-5 Werktagen nach Besichtigung.
!!! Ein solches, ausführliches Wertgutachten bieten wir ausschließlich im Großraum / den Landkreisen Rastatt, Bühl, Baden-Baden, Offenburg, Pforzheim, Freudenstatt, Karlsruhe / Ettlingen, Calw an. (Regionen Murgtal, Oberrhein, Ortenau, Enzkreis, Kinzigtal, Nordschwarzwald, mittlerer Schwarzwald, südlicher Schwarzwald, Breisgau-Hochschwarzwald, Kaiserstuhl) !!!

Auf Grundlage von Classic Data wird der Klassiker nach Zustandsnoten eingestuft:

Zustandsnoten von Oldtimern

Note 1
Makelloser Zustand
keine Mängel an Technik, Optik und Historie (=> Originalität)
Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse (sehr selten)
Note 2
Guter Zustand
mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren
Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert
Note 3
Gebrauchter Zustand
normale Spuren der Jahre
kleinere Mängel, aber voll fahrbereit
keine Durchrostungen
Note 4
Verbrauchter Zustand
nur bedingt fahrbereit
sofortige Arbeiten notwendig
leichtere bis mittlere Durchrostungen
Note 5
Restaurationsbedürftiger Zustand
nicht fahrbereit
schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt
größere Investition nötig, aber noch restaurierbar
fehlende Teile

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Fahrzeug gut und weitestgehend original erhalten ist. Das Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet werden. Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr und ditigale Infrastruktur. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

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