Winterausrüstung (Straßenverkehr)

Die Winterausrüstung umfasst im Straßenverkehr die speziellen Mittel für die Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugs bei winterlichen Fahrverhältnissen.

Die Rechtsnormen zur Winterausrüstung sind national unterschiedlich geregelt und beinhalten zum Beispiel eine Pflicht zum Aufziehen von Winterreifen oder zur Mitnahme bzw. zum Anlegen von Schneeketten oder aber ein saisonales Schneekettenverbot bzw. Spikeverbot.

Winterausrüstung und Wintertauglichkeit

Winterausrüstung bedeutet im Besonderen Bestückungen mit Winterreifen oder Spikereifen und die Verwendung von Schneeketten, den Einsatz von Frostschutz am Fahrzeug sowie sonstige Hilfsmittel für wintertypische Fahrbehinderungen. Sie sind bei „winterlichen“ Straßenverhältnissen notwendig, im Besonderen bei Schnee, Matsch, Eis oder Streusplitt auf der Fahrbahn sowie bei tiefen Temperaturen (Frosttage). Auch die im Allgemeinen durch kurzes Tageslicht, Nebel, Schneetreiben etc. schlechteren Sichtverhältnisse müssen berücksichtigt werden.

Nicht unter den Begriff fallen im Allgemeinen die Verwendung von speziellem Wintertreibstoff (Winterdiesel) – der nicht rechtlich geregelt ist, sondern über das Angebot – und nicht sicherheitsrelevante Zusatzausrüstung wie Standheizung, Motorvorwärmung und Innenraumvorwärmung (zeitgesteuerte Klimaanlage). Diese erleichtern lediglich die Einhaltung der allgemein geforderten Sicherheitsmaßnahmen und können so den Fahrtantritt auch bei sehr ungünstigen Bedingungen, wie beispielsweise Eisregen und schneller Raueis- oder Reifbildung an den Autoscheiben, erlauben.

Zur Wintertauglichkeit des Fahrzeugs gehören neben der Winterausrüstung auch die allgemein geforderten Sicherheitsmaßnahmen, die aber besonders im Winter relevant sind, wie (eis- und schnee-)freie Sicht aus dem Fahrzeuginneren, optimale Beleuchtungs- und Bremsanlage, ein schneefreies Fahrzeug (um den nachfahrenden Verkehr nicht durch „stauben“ zu behindern) oder technische Vorkehrungen wie eine einwandfreie Autobatterie (Startvorgang, zusätzliche Heiz- und Umluftverbraucher im Stromkreis).

Für sicheres Fahren im Winter ist darüber hinaus eine den Fahrverhältnissen angepasste Fahrweise erforderlich (Vorsicht, vorausschauendes und ruckfreies Fahren, größere Sicherheitsabstände wegen erhöhten Bremswegs, durch Schnee verengter Fahrbahnen, aber auch erhöhten Wildwechsels). Empfohlen wird Licht am Tag.

Die Schneekettenmitnahmepflicht und andere Verpflichtungen zu Winterausrüstungen fallen in Österreich unter die Regelungen über mitzuführende Ausrüstungsgegenstände im KFZ, die Winterreifenpflicht aber unter den Begriff Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges.

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