Homologation

Die ECE-Homologation (von Economic Commission for Europe ECE) ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen.

Die ECE- und EG-Typzulassungs-Systeme basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Alle Signatarstaaten des ECE-Abkommens von 1958, das als Grundlage der ECE-Regeln dient, sind ermächtigt, ein Fahrzeug bzw. ein Teil zuzulassen. Alle weiteren Signatarstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung ebenfalls anzuerkennen. Eine Frontleuchte, die beispielsweise von der Zulassungsbehörde Italiens bewilligt und mit E3 gekennzeichnet wurde, kann legal überall in Europa und in allen anderen Ländern eingesetzt werden, die die ECE-Regelungen für Frontleuchten anerkennen. Nationale Zulassungen sind in diesem Fall nicht mehr notwendig. Dies ist in Deutschland durch § 21a StVZO geregelt.

Während sich das EG-System auf Europa beschränkt, sieht das ECE-Regelwerk seit 1997 vor, dass auch nicht-europäische Länder dem Abkommen beitreten können. Obwohl nur eine beschränkte Anzahl von Staaten dem Abkommen von 1958 beigetreten sind (aktuelle Aufstellung siehe unter ECE-Regelungen), werden Fahrzeuge und Teile, die nach den ECE-Regelungen gefertigt sind, in den meisten Ländern der Welt gewöhnlich ohne Änderung zugelassen. In wenigen Fällen sind zusätzliche nationale Zulassungen notwendig, da die ECE-Typzulassung in diesen Ländern nicht anerkannt wird, obwohl sich die nationalen Standards weitgehend an den ECE-Regelungen orientieren. Dies ist zum Beispiel in Indien und China der Fall. Die chinesische CCC-Zulassung ist in großen Teilen ein Spiegelbild der ECE, muss aber separat erlangt werden. Die gravierendste Ausnahme sind die Vereinigten Staaten von Amerika, die keine ECE-Regelung anerkennen und ein völlig anderes System der Fahrzeug- und Teilezulassung (Federal Motor Vehicle Safety Standards/FMVSS) verfolgen. Es ist derzeit nicht möglich, ein Fahrzeug zu bauen, das sowohl dem ECE- als auch dem FMVSS-Standard genügt. Viele Hersteller fertigen Fahrzeuge in drei Grundversionen: Linkslenker, Rechtslenker und US-Ausführung.

Allgemeine Betriebserlaubnis

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in Deutschland für Teile vergeben, die keiner ECE-Regelung unterliegen, für die aber nach deutschem Recht eine Typzulassung gefordert ist. Ein Beispiel dafür sind Bremsscheiben. Teile mit ABE können auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp ohne nachträgliche Prüfung montiert werden. Die ABE-Papiere sind stets mitzuführen. Falls in der ABE eine Änderungsabnahme gefordert wird, ist diese sofort durchzuführen. Ab dem 29. April 2009 wird die ABE durch die Europäische Typgenehmigung (ETG) ersetzt, die dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Gültigkeit hat.

Einzelbetriebserlaubnis

Die Einzelbetriebserlaubnis dient dem Legalisieren einzeln gefertigter Fahrzeuge, Fahrzeugen, die in Kleinserien produziert wurden, baulicher Veränderungen am Fahrzeug, von Fahrzeugen, die aus dem Ausland ohne ECE/EG-Typgenehmigung importiert worden sind, und für Fahrzeuge für besondere Einsatzzwecke mit Umbauten.

Teilegutachten

Das Teilegutachten ist ein nationales Verfahren, mit dem zulassungspflichtige Teile ohne ECE oder ABE legalisiert werden können. Teilegutachten werden von Technischen Diensten oder von Prüfstellen erstellt, die vom KBA für den jeweiligen Prüfumfang akkreditiert oder anerkannt sein müssen. Nach dem Einbau des Teils ist dann eine Abnahme durch eine Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, …) und im Anschluss eine Änderungseintragung nach den Vorgaben des Teilegutachtens durch das zuständige Straßenverkehrsamt erforderlich, um das entsprechende Teil wirklich legal zu fahren.

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