Deutscher Motor Sport Bund e. V. (DMSB)

Der Deutsche Motor Sport Bund e. V. (DMSB) ist ein Dachverband für den Motorsport in Deutschland. Träger des Vereins sind ADAC, AvD und DMV.

Weitere Mitglieder sind neben 15 Landesverbänden der Allgemeine Deutsche Motorsport Verband (ADMV), der Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV), der Automobil-Club Verkehr (ACV) und der Porsche Club Deutschland (PCD).

Er wurde am 8. Juni 1997 gegründet, um 1998 die Nachfolge der OMK und der ONS zu übernehmen.

Der DMSB ist Mitglied in der FIA, der FIM und der FIM Europe sowie – national – im DOSB. Der DMSB hat bei der FIA den Status eines ASN (franz.: Autorité Sportive Nationale, Träger der nationalen Sporthoheit) und bei der FIM den Status einer FMN (franz.: Fédération Motocyclisme National, nationale Mitglieds-Föderation der FIM/UEM). Der DMSB ist damit berechtigt internationale FIA- und FIM-Lizenzen für seine nationalen Lizenznehmer auszustellen.

Geleitet wird der Verein von einem fünfköpfigen Präsidium, dem bei Fachfragen ein Exekutivkomitee mit zahlreichen Ausschüssen beratend zur Seite steht. Am 21. April 2012 wurde Hans-Joachim Stuck auf der DMSB-Mitgliederversammlung zum neuen Präsidenten gewählt, nachdem sich sein Vorgänger Torsten Johne nicht mehr zur Wahl gestellt hatte. Stuck selber trat am 19. Februar 2020 von seinem Amt zurück. Sein Nachfolger wurde am 31. Januar 2021 Wolfgang Wagner-Sachs. Der Sitz des Vereins gemäß Satzung ist Frankfurt am Main.

Zweck, Ziele und Aufgaben

1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) und FIM (Fédération Internationale Motocycliste) sowie FIM Europe (Fédération Internationale Motocycliste Europe).

2. 1Zweck und Aufgabe des DMSB ist die Förderung des Motorsports unter besonderer Berücksichtigung der Jugendarbeit. 2Den Satzungszweck verwirklicht der DMSB insbesondere durch

a) die Wahrung der Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund), sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. 3Er wahrt durch alle dazu geeigneten Maßnahmen die Interessen der Motorsportler im Allgemeinen und der mittelbaren Mitglieder (§4 Ziff.3) im Besonderen bei der Umsetzung deren Wunsches, Motorsport nach den Regeln des DMSB zu betreiben. 4Er führt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.

 

 

b) die Überwachung der Durchführung des Motorsports, soweit er in seinem Zuständigkeitsbereich liegt, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. 3Hierzu kann sich der DMSB auch der Trägervereine und der dem DMSB angehörenden Landesmotorsportfachverbände (LMFV) bedienen. 4Im Rahmen seiner Aufgaben erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM, FIM Europe und DOSB an und unterwirft sich diesen. 5Er verwirklicht diese Aufgaben u. a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für den Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, FIM Europe sowie DOSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. 6In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erlässt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.

c) die Durchsetzung des Dopingverbots. 3Zu diesem Zweck nimmt der DMSB am Dopingkontrollsystem der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und der internationalen Fachverbände teil. 4In dem vom DMSB geregelten Motorsport sind DMSB, NADA und die internationalen Fachsportverbände berechtigt, Dopingkontrollen während und außerhalb der Veranstaltungen durchzuführen. 5Einzelheiten zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen regeln in ihrer jeweils aktuellen Fassung die internationalen und nationalen Sportgesetze von FIA, FIM, FIM Europe und DMSB, die Anti-Doping-Bestimmungen der FIA, der Anti-Doping-Code der FIM, der NADA-Code und die „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der Welt-Anti-Doping-Agentur, die allesamt nicht Bestandteil dieser Satzung sind. 6Die Verfahren werden nach den internationalen Verfahrensregelungen, der Rechts- und Verfahrensordnung und den Verfahrensregelungen des NADA-Codes durchgeführt. 7Zuständige Disziplinarorgane im Sinne des NADA-Codes sind die DMSB-Sport- und Berufungsgerichte Automobilsport und Motorradsport.

d) die Unterstützung und Entwicklung des Spitzen- und Breitensports, des Amateur- und Freizeitsports.

e) die Zulassung von Trainern und Übungsleitern sowie ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung und die von ehren- und hauptamtlichen Vereins- und Verbandsmitarbeitern zu regeln und zu fördern.

f) Informations- und Verbesserungsmaßnahmen um die Sicherheit im Motorsport zu fördern.

g) die Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt.

h) die Pflege und Förderung des Ehrenamts.

 

3.a) Im Rahmen der vorgenannten Aufgaben (Ziffern 1 und 2) obliegt dem DMSB:

• Die Ausschreibung seiner Prädikate, Serien oder Veranstaltungen, die Erstellung des Kalenders hierfür sowie die Abwicklung dieser Prädikate, Serien und Veranstaltungen. 2Dies umfasst auch die Delegierung seiner Prädikate auf einen oder mehrere Trägervereine.

• Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen sowie der internationalen Lizenzen.

b) Den Mitgliedern bleibt das Recht unbenommen, eigene Prädikate, Serien oder Veranstaltungen auszuschreiben und durchzuführen, deren Genehmigung durch den DMSB zu erteilen ist, sofern sie dessen Regeln beachten und einhalten.

c) Der DMSB genehmigt keine neuen Prädikate, Serien oder Veranstaltungen, die in Konkurrenz zu bestehenden oder konkret geplanten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen des DMSB oder eines seiner Mitglieder stehen, es sei denn, der DMSB beteiligt sich daran als Promoter und/oder Veranstalter und/oder Lizenzgeber.

d) Erhalten Prädikate, Cups, Serien oder sonstige Veranstaltungen der Mitglieder i. S. d. § 2 Ziffer 4 b), an denen der DMSB nicht beteiligt ist, auf deren Antrag ein Prädikat des DMSB, so erhält der DMSB die hierfür vorgesehene Lizenzgebühr. Die Rechte zur Kalenderplanung, Erstellung des Reglements sowie zur Vermarktung verbleiben jedoch dem Mitglied.

Lizenzen

Der DMSB vergibt in Deutschland Lizenzen für Fahrer, Beifahrer, Sportwarte und Instruktoren zur Teilnahme an nationalen Sportveranstaltungen des DMSBs bzw. den internationalen Veranstaltungen der FIA. Die Lizenzen werden jeweils für ein Jahr ab dem 1. Januar vergeben.

Die Lizenzen müssen jeweils beim DMSB oder bei einem der Dachverbände (ADAC, AvD oder DMV) schriftlich beantragt werden. Dabei sind Nachweise über die geforderten Voraussetzungen zur jeweiligen Lizenz zu erbringen. Diese umfassen zum Beispiel Gesundheitstest, Teilnahmen an Rennveranstaltungen inkl. Platzierungen, Teilnahme an Schulungsveranstaltungen oder vorhergehende Lizenzen.

Für die Ausstellung der Lizenzen sind Gebühren zu entrichten. Die Lizenz schließt eine Unfallversicherung (Grundversicherung) mit ein.

Schau mal hier: >>> DMSB <<< - Dort wird jeder fündig.

Bei mobilverzeichnis.de finden Sie fast alles, was mit Autopreisen, Fahrzeugdaten, Baureihen, oder Codes zu tun hat. - Datenbank für Automobile, Gebrauchtwagen, Oldtimer, Youngtimer und Nutzfahrzeuge.

Alle verwendeten Logos, Markennamen und Markenzeichen sind Eigentum Ihrer Inhaber.

Teilweise werden auf unseren Seiten Texte, Abschnitte oder einzelne Passagen aus "Wikipedia – Die freie Enzyklopädie" verwendet.

Autoteile-Preiswert Autokatalog | VIN Decoder | Kfz-Versicherung | Auto-Preislisten zum kostenlosen DownloadPressemeldungen | Webverzeichnis | Oldtimer Wertgutachten | Downloads