Antriebsstrang

Unter dem Antriebsstrang eines Fahrzeuges werden in der Kraftfahrzeugtechnik alle Bauteile verstanden, die im Fahrzeug die Leistung für den Antrieb erzeugen und bis auf den Boden übertragen.

Beim konventionellen Antriebsstrang, bei dem ein Verbrennungsmotor eingesetzt wird, zählen dazu der Motor mit dem Schwungrad (ggf. als Zweimassenschwungrad), die Kupplung mit dem Fahrzeuggetriebe, bei mehrspurigen Fahrzeugen das Differential, die Antriebswellen oder Steckachsen sowie die Räder.

Bei einem mehrspurigen heck- oder allradgetriebenen Fahrzeug kommen noch zusätzliche Gelenkwellen oder Kardanwellen, die Viscokupplung, das eventuelle Untersetzungsgetriebe, das Kreuzgelenk oder die Gelenkscheibe, das Mittellager und ggf. Mittendifferential(e) hinzu.

 

 

In jüngerer Zeit wird in der Automobilentwicklung darauf hingearbeitet, den Antriebsstrang zu elektrifizieren. Man versteht darunter, neben dem konventionellen Verbrennungsmotor elektrische Motoren in den Antriebsstrang einzubauen, die in bestimmten Situationen die Aufgabe des Fahrzeugantriebs wirkungsvoller übernehmen können als der Verbrennungsmotor. Sind beide Antriebskomponenten im Fahrzeug eingebaut, spricht man von einem Hybridfahrzeug.

Seit Langem verbreitet ist hingegen der dieselelektrische Antrieb, bei dem keine mechanische Verbindung zwischen Verbrennungsmotor und elektrischem Antriebsmotor besteht.

Ein Elektrofahrzeug hat keinen Verbrennungsmotor, der Antriebsstrang reduziert sich stark, da wesentliche Teile wie etwa Schwungrad, die Kupplung und das Schaltgetriebe entfallen können. Oft wird jedoch ein Motor für die angetriebene Achse eingesetzt, so dass weiterhin Antriebswellen und ein Differential nötig sind.

Die Bauform des Radnabenmotors braucht keine zusätzlichen Bauteile. Es existieren sowohl Ausführungen als Verbrennungs- wie auch Elektromotor.

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