Kleintransporter

Als Kleintransporter bezeichnet man im 21. Jahrhundert im Rahmen des europäischen Marktes kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Führerschein-Klasse B gefahren werden dürfen.

Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen.

Ab 3,5 Tonnen sind bei gewerblicher Nutzung ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (mehr als 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse).

Die Vorgeschichte leichter Lieferwagen reicht bis zu den Anfängen des Automobilbaus am Ende des 19. Jahrhunderts zurück.

In der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg stellten verschiedene Hersteller sogenannte Eil-Lieferwagen her, die meist eine Nutzlast von 200–300 kg boten und nur drei Räder hatten. Beispiele dafür sind Tempo und Framo. Auch vierrädrige Kleintransporter wurden bereits zu Vorkriegszeiten hergestellt, zum Beispiel ab 1938 der Framo V 500.

Technisch und optisch mit dem VW-Transporter verwandte Konzepte mit 4-Zylinder-Boxermotor und Fahrwerkskonstruktionen aus dem Automobilbau finden sich in Fahrzeugen, des österreichischen Herstellers Steyr Daimler Puch ab 1934. Dazu sind die folgenden Typen bekannt:

  • auf Basis des Steyr 50
    Lieferwagen Steyr 110 (32 PS 1,4 ltr-Motor, 400 kg Nutzlast, 1934–1936, verkauft 150 Stück)
    Lieferwagen Steyr 210 (35 PS 1,5 ltr-Motor, 400 kg Nutzlast, 1937–1938, verkauft 60 Stück)
  • auf Basis des Steyr 55
    Lieferwagen Steyr 150 (35 PS 1,5 ltr-Motor, 750 kg Nutzlast, verstärktes Fahrwerk, 1938–1939, verkauft 205 Stück)
    Militärversion Steyr 250 (Änderungen zum Kübelwagen nach Anforderungen der Wehrmacht, 1938–1940, Abnahme 1.200 Stück)

Museale Rezeption zu diesen Lieferwagenbaureihen von Steyr ist kaum bekannt. Vermutlich haben nur wenige Stücke den Eingang in Museen gefunden. In dem Film Der Bockerer II – Österreich ist frei wurde ein Steyr 150 mit Pritschenaufbau genutzt. Das Fahrzeug mit der Türaufschrift „Karl Bockerer“ wurde später in der Jubiläumsausstellung „25 Jahre ÖGHK“ im Technischen Museum in Wien gezeigt.

 

 

Nach dem Krieg wurden die bisher gebräuchlichen Pferdefuhrwerke zunehmend von Kleintransportern, damals auch Schnelltransporter genannt, verdrängt. Die Fahrzeuge hatten zunächst eine aus heutiger Sicht schwache Motorisierung von 10–25 kW und waren spartanisch ausgestattet. Typische frühe Vertreter in Deutschland waren der DKW-Schnellaster, der Tempo Matador und der VW Transporter bzw. in der DDR der Framo V 501/2. In Frankreich wurde der Citroën Typ H bereits 1947 vorgestellt.

Im Laufe der Jahre wurden auch leichte Kleintransporter mit immer stärkeren Motoren ausgerüstet und komfortabler. Inzwischen stehen sie sowohl in Fahrleistungen als auch Ausstattung einem Pkw kaum nach. Die Breite des Angebots wurde immer stärker spezialisiert und differenziert, um für jedes Nachfrage- und Preissegment ein passendes Fahrzeug im Programm zu haben. Häufiger noch als bei der Pkw-Herstellung gibt es bei Kleintransportern eine konzernübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fabrikaten. So werden etwa im Sevel-Werk, dem größten europäischen Werk für Kleintransporter, baugleiche Nutzfahrzeuge von Fiat, Citroën und Peugeot hergestellt.

Kleintransporter werden heutzutage auch häufig zum Transport von Möbeln bei Umzügen benutzt. Falls ein Transporter für bis zu 12 Tonnen zum Einsatz kommen soll, wird dafür ein Führerschein der Klasse CE benötigt sowie ein Fahrer unter 50 Jahren. Personen über 50 Jahre müssen in regelmäßigen Abständen einen Gesundheitstest absolvieren, um weiterhin einen Sattelzug fahren zu dürfen.

Eine gesetzliche Definition, z. B. in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, gibt es nicht. Im unteren Grenzbereich sind die Hochdachkombis anzusiedeln, die jedoch meist als Pkw zugelassen sind. Zu den Kleintransportern gehören ebenfalls Lieferwagen/Kastenwagen, die sich nur in Details wie fehlenden hinteren Seitenscheiben von einem zugehörigen Pkw-Modell unterscheiden.

Inzwischen werden häufig auch Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t als Kleintransporter bezeichnet. Hierbei handelt es sich eigentlich um Leichte Lkw – eine Gruppe der Lkw, die bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen reicht und die nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Konstruktiv und äußerlich haben sie sich teilweise stark den Kleintransportern angenähert. Zahlreiche Typen wie Mercedes-Benz Sprinter sind in Ausführungen für beide Nutzlastklassen im Angebot.

Ähnlich wie Lkw werden viele Kleintransporter auch mit Fahrerkabine und daran anschließenden unterschiedlichen Aufbauten angeboten. Wie bei den Hochdachkombis gibt es auf Basis der Kleintransporter von den meisten Herstellern ebenfalls einen Kleinbus zur Personenbeförderung, teilweise auch eine Mischform als „Doppelkabine“.

Sonderschutzfahrzeuge fallen wegen ihrer Panzerung gleichfalls in den Bereich der Leicht-Lkw. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.100 Kilogramm können sie mit einer Ausnahmegenehmigung auch mit Führerschein-Klasse B gefahren werden.

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