Leichtfahrzeug

Ein Leichtfahrzeug (amtlicher Begriff Leichtkraftfahrzeug bzw. leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug; kurz Lkfz) ist ein meist vierrädriges motorisiertes Fahrzeug, das deutlich leichter und kleiner ist als ein klassisches Automobil.

Auch die Bezeichnungen Leichtmobil und Kleinfahrzeug sowie Mopedauto werden verwendet.

Es nimmt dadurch in ruhendem und fließendem Verkehr und im Stau weniger Platz ein. Bis zu drei solcher Fahrzeuge passen auf einen PKW-Parkplatz. Das Leichtfahrzeug schließt die Lücke zwischen Motorrad bzw. Quad und dem herkömmlichen Personenkraftwagen (PKW). Dementsprechend nehmen Leichtfahrzeuge im Regelfall eine oder zwei Personen auf und haben einen Wind- und Wetterschutz. Sie sind auch sparsamer ausgestattet als Autos.

 

 

In den meisten Ländern gibt es für Leichtfahrzeuge Beschränkungen für Masse und Geschwindigkeit.

In der EU greift das System der EG-Fahrzeugklassen, wobei Leichtfahrzeuge mit L gekennzeichnet sind:

Klasse | Beschreibung | Führerschein EU- bzw. D

  • L1e | Zweirad (vgl. Kleinkraftrad) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum bis 50 cm³ oder 4 kW bei Elektroantrieb | AM – ab 15, in Deutschland und Österreich ab 15
  • L2e | Drei-rädriges Fahrzeug, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum bis 50 cm³ oder 4 kW bei Elektroantrieb | AM – ab 15, in Deutschland und Österreich ab 15
  • L3e | Zweirad mit Verbrennungsmotor und Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Hubraum bis 125 cm³ und 11 kW (L3e-A1), 35 kW (L3e-A2) oder über 35 kW (L3e-A3) | A1 ab 16, A2 ab 18, A ab 24 (bzw. 20 bei Stufenführerschein) Jahren
  • L4e | Zweirad mit Beiwagen, mit Verbrennungsmotor und Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, weitere Klassen wie bei L3e | A1 ab 15, A2 ab 18, A ab 24 (bzw. 20 bei Stufenführerschein) Jahren
  • L5e | Drei-rädriges Fahrzeug mit symmetrischem Aufbau, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, max. 15 kW und Hubraum über 50 cm³ oder Elektroantrieb | A1 ab 15, A2 ab 18, A ab 24 (bzw. 20 bei Stufenführerschein) Jahren
  • L6e | Leichtes vierrädriges Fahrzeug, Leermasse bis 425 kg (bei Elektro ohne Batterien), Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ und 6 kW bei Fremdzündungsmotoren, bzw 500cm³ 6 Kw bei Selbstzündungsmotoren oder 6 kW bei Elektroantrieb | AM – ab 15 in Deutschland und Österreich
  • L7e | Schwereres vierrädriges Fahrzeug, Leermasse bis 450 kg, Leistung max. 15 kW | B – wie PKW in Deutschland, B1 in Frankreich und Italien

Nach der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung galt bis 2. Juli 2021 eine Beschränkung auf 350 kg (Leergewicht) und 50 cm³ Hubraum bei „Fremdzündungsmotor“ (Benziner) bzw. 4 kW Nennleistung bei anderen. Danach gilt die neue Definition laut § 2 der Zulassungsverordnung, Absatz 12, wonach Leichtkraftfahrzeuge durch die EU-Verordnung Nr. 168/2013 definiert werden. Aktuell sind dies Fahrzeuge mit einem Leergewicht bis 425 kg, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Diesel bis 500 ccm und 6 kW oder Benziner bis 50 ccm und 6 kW oder Elektromotoren mit 6 kW. E-Fahrzeuge dürfen ein höheres Leergewicht von 440 kg haben.
In Frankreich gibt es eine weitere Klasse „Quadricycle lourd à moteur“, das sind vierrädrige Fahrzeuge mit Leergewicht je Nutzungstyp bis 450 oder 600 kg und weiteren Beschränkungen.

In vielen Ländern gelten für Leichtfahrzeuge geringere Anforderungen an den Führerschein. Im Unterschied zu anderen Kleinwagen und Kleinstwagen kann der Wagen in manchen Ländern mit einem Moped-Führerschein gefahren werden, in der Europäischen Union mit der Führerscheinklasse AM, so in Österreich mit der Eintragung vierrädriges Leichtkraftfahrzeug.

Zur Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr ist meist ein Kraftfahrzeugkennzeichen erforderlich. Ausnahme ist Deutschland, wo Leichtfahrzeuge von Hauptuntersuchung und Zulassung befreit sind, sodass auch keine Kfz-Steuer entrichtet werden muss. Für diese Fahrzeuge genügt ein Versicherungskennzeichen anstelle eines Kfz-Kennzeichens.

Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge werden als Leichtkraftfahrzeug eingestuft, beispielsweise die gedrosselten 45-km/h-Versionen des CityEL. Nach der überarbeiteten Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), zählen diese zu den Kleinkrafträdern mit gleicher Beschränkung in Hubraum, Motorleistung bei E-Fahrzeugen und Geschwindigkeit auf 45 km/h. Damit sind sie eine preiswerte Alternative, zumal im Vergleich zu stärkeren Kfz geringe Versicherungskosten anfallen. Auch für Ältere oder Gehbehinderte sind die Leichtkraftfahrzeuge eine Möglichkeit, mobil zu bleiben.

Die wenig praxisgerechte 45-km/h-Limitierung – bei 50 km/h im Stadtverkehr – verringert wiederum Akzeptanz und Verbreitung von Leichtfahrzeugen. Andere Leichtfahrzeuge wie Twike, Sam oder Renault Twizy werden auf Grund der höheren Endgeschwindigkeit auch als Automobil eingestuft.

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